Konzept

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Gemeinschaft

Maximal zwölf ältere pflegebedürftige Personen leben in der 510 qm großen Wohnung in Bürgstadt zusammen. Im Rahmen des Einzuges schließen Sie mit dem Vermieter einen Mietvertrag ab. Mietgegenstand ist die anteilige Gemeinschaftsfläche und ein persönliches Zimmer mit eigenem Bad (ca. 20 qm). Zusammen mit den anderen Mietern bilden Sie eine Mietergemeinschaft. Alle Mieter der Gemeinschaft sind zum Zwecke der gemeinschaftlichen Versorgung in diese Wohnung eingezogen. Die Mieterschaft wird so zur Wohngemeinschaft.

Aktivität

Gremium der Selbstbestimmung

Sie treten dem Gremium der Selbstbestimmung bei und bestimmen zusammen mit den anderen Mitbewohnern, wie das Leben in der Wohngemeinschaft gestaltet werden soll. Sie bestimmen zum Beispiel selbst, wann Sie aufstehen oder zu Bett gehen wollen. Sie bestimmen selbst, was gekocht wird. Sie bestimmen selbst, wie die Wohnung eingerichtet wird oder bestimmen auch selbst, wer ihre Wohnung betritt. Im Mittelpunkt des WG-Lebens steht die Gestaltung des ganz normalen Wohn-Alltags. Sie bestimmen auch und vor allem darüber, welcher Dienstleister die Wohngemeinschaft, wann und wie unterstützt. in regelmäßigen Abständen tritt das Gremium zusammen, um sich über die Situation in der Gemeinschaft auszutauschen und über notwendige Entscheidungen zu beraten.

Service

Koordination von Dienstleistungen

Damit Sie die Aufgaben nicht allein bewältigen müssen, steht Ihnen eine WG-Koordinatorin zur Seite. Sie ist die „Gute Seele“ der Wohngemeinschaft und Hüterin des Konzepts. Diese Koordinatorin übernimmt allgemeine, betreuende, verwaltende und das Gemeinschaftsleben fördernde Tätigkeiten. Hauptaufgabe ist die Koordination der Versorgung und Moderation der Gemeinschaft.